Häufige Fragen zum Gutachten


Im Zusammenhang mit Schadengutachten, Gerichtsgutachten und Wertermittlungen stellen sich häufig wiederkehrende Fragen zum Ablauf, zur Beauftragung und zur Bewertung.

Nachfolgend finden sich grundlegende Informationen zur Gutachtenerstellung und Ablauf.

Wann ist eine Beweissicherung sinnvoll?

Eine Beweissicherung ist insbesondere vor Reparatur, Demontage oder Verwertung einer Maschine sinnvoll. Ziel ist die vollständige Dokumentation des Ist-Zustands zur späteren juristischen Nutzung als Beweismittel.

Wer beauftragt ein Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten wird durch das zuständige Gericht im Rahmen eines Beweisbeschlusses beauftragt. Der Sachverständige beantwortet ausschließlich die im Beschluss formulierten Beweisfragen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert unter Berücksichtigung des Restwerts überschreiten.

Wird bei einem Haftpflichtschaden der Restwert abgezogen?

Im Haftpflichtschaden werden die Wiederbeschaffungskosten ermittelt. Diese ergeben sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwerts.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Nach der schriftlichen Beauftragung erfolgt die Terminabstimmung. Die Begutachtung kann vor Ort oder – je nach Schadenart – auf Grundlage vorgelegter Unterlagen erfolgen. Anschließend wird ein schriftliche Gutachten mit entsprechenden Leistungen erstellt.

Welche Unterlagen sind für ein Gutachten erforderlich?

Je nach Fragestellung sind unter anderem Kaufvertrag, Reparaturrechnungen, Wartungsnachweise, Schadenfotos, Fahrzeugpapiere, Eigentumsnachweise oder Versicherungsunterlagen erforderlich.