Jährliche Sicherheitsprüfung nach DGUV/BetrSichV


Die wiederkehrende UVV-Prüfung ist für Betreiber von Arbeitsmaschinen gesetzlich vorgeschrieben.

Grundlage sind insbesondere die DGUV-Vorschriften sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Geprüft werden mobile Arbeitsmaschinen aus den Bereichen Landtechnik, Forsttechnik,

Baumaschinen und Kommunaltechnik – einschließlich Flurförderfahrzeuge.


Die Prüfung erfolgt direkt am Betriebsstandort. Ziel ist die Feststellung des sicheren Zustands der Maschine sowie die rechtssichere Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden.

UVV-Prüfung nach DGUV


Durchführung der jährlichen UVV-Prüfung für Traktoren, Radlader, Bagger, Stapler, Kommunalfahrzeuge und vergleichbare Arbeitsmaschinen.


Geprüft werden unter anderem Bremsanlagen, Lenkung, Hydraulik, elektrische Anlagen, Schutzvorrichtungen, Anbaugeräte und sicherheitsrelevante Einrichtungen.

Prüfung von Flurförderfahrzeugen


Wiederkehrende Prüfung von Gabelstaplern und anderen Flurförderfahrzeugen gemäß den geltenden DGUV-Regelungen.

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung von Einsatzart, Belastung und sicherheitsrelevanten Komponenten.

Prüfung von Anbaugeräten


Prüfung von Winden, Streuern, Greifern, Frontladern, Forstanbaugeräten und weiteren Anbaugeräten im Hinblick auf ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb.

Dokumentation


Erstellung eines nachvollziehbaren Prüfprotokolls mit Einstufung festgestellter Mängel.

Die Dokumentation dient als Nachweis im Rahmen von Arbeitsschutzprüfungen.

Ablauf der Beauftragung


1. Abstimmung des Prüfbestands
Erfassung der zu prüfenden Maschinen und Terminvereinbarung.

2. Durchführung vor Ort
Prüfung der Maschinen direkt am Betriebsstandort.

3. Bewertung und Dokumentation
Feststellung des Zustands und Einordnung eventueller Mängel.

4. Übergabe der Prüfunterlagen
Bereitstellung der Prüfprotokolle zur internen Ablage.

5. Rückfragen
Erläuterung der Feststellungen bei Bedarf.